Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Sie sollten Ihren neuen Namen Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils verlangt.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Führerschein
Personalausweis
Reisepass
Umzug
... Ärzte Allgemeinmedizin
... Zahnärzte
... Apotheken
... Tierärzte