Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Führerschein
Personalausweis
Reisepass
Umzug
... Ärzte Allgemeinmedizin
... Zahnärzte
... Apotheken
... Tierärzte